Wiedereröffnung der Städt. Sing - und Musikschule zum 1. März
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
endlich ist es soweit! Am kommenden Montag, 01.März 2021 dürfen laut Mittelung von Staatsminister Sibler und der Bayerischen Staatskanzlei die Musikschulen in Bayern wieder ihre Türen öffnen.
Dies gilt vorerst nur für den Einzelunterricht und nur solange die 7-Tage-Inzidienz im Landkreis Kelheim unter 100 liegt.
1. Die Schüler*innen sollen pünktlich zum Unterricht erscheinen, an der Eingangstür werden sie von der Lehrkraft abgeholt – (das Gebäude ist verschlossen) – und in den Unterrichtsraum gebracht. Nach dem Unterricht verlässt der Schüler über den Keller (Notausgang) das Gebäude. Der Notausgang befindet sich zwischen den Räumlichkeiten der Jugendkapelle und dem Blockheizkraftwerk des Freibades.
2. Es ist Pflicht, beim Betreten der Musikschule, dass die Schüler*innen eine Maske tragen.
3. Für die Lehrkräfte gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, für Schüler*innen ab 15 Jahren gilt die FFP2-Maskenpflicht, für Schüler*innen zwischen dem 6. und dem 15. Lebensjahr ist eine normale Maske ausreichend; diese Pflicht entfällt nur, wenn das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt. Unter 6 Jahren entfällt die Tragepflicht ganz.
4. Die Schüler*innen müssen sich vor dem betreten des Unterrichtsraumes die Hände desinfizieren. Handdesinfektionsmittel sind vor jedem Unterrichtsraum aufgestellt.
5. Der Wartebereich steht für die Eltern und Schüler*innen nicht zur Verfügung, Menschenansammlungen sind im und außerhalb des Gebäudes zu vermeiden.
6. Der Eintritt der Schüler*innen in den Unterrichtsraum ist nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft, erlaubt. Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist untersagt.
7. Bis auf weiteres finden keine Veranstaltungen an der Musikschule statt.
Folgendes bitte besonders beachten!
Zutrittsverbote für Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
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positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD)
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vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
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nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
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Auch anderweitig erkrankten Schüler/innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler/innen den Unterricht nicht zu erteilen.
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Die wichtigste Maßnahme bleibt nach wie vor: Abstand halten! (mind. 2m)
Hier sind noch zusätzliche Infos zu erhalten